Endlich: Sportbetrieb nahezu vollständig möglich, Turniersport kann wieder starten!

Mit der ab dem 6. Juni 2020 in Kraft tretenden Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) und der Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus – Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist möglich, worauf viele Reitschulen und Pferdesportler warten: der Sportbetrieb ist wieder nahezu vollständig möglich und der Turniersport kann wieder starten!
Bedingungen dafür: Die Anlagen sind nicht für Publikum geöffnet, somit finden auch die Veranstaltungen generell ohne Publikum statt und es müssen Hygienekonzepte schriftlich erstellt und befolgt werden.

Als Grundlage hierfür hat der Landesverband Pferdesport sachsen e.V. sogenannte HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN des Landesverbandes Pferdesport Sachsen e.V. inkl. Hygienekonzeption für den Pferdesport im Freistaat Sachsen unter den Vorgaben der Staatsregierung anlässlich der Corona-Pandemie vom 04.06.2020 erstellt und veröffentlicht.
Hierin werden die relevanten Auszüge der gültigen Verordnung und Verfügung des Freistaates dargestellt, generelle Handlungsempfehlungen für den Pferdesport und seine Akteure gegeben und Empfehlungen für die Organisation von beispielsweise Training & Unterricht, Sportabzeichen & Lehrgänge und natürlich von Turnieren und breitensportlichen Veranstaltungen dargestellt.

Die Handlungsempfehlungen sollen den Vereinen, Reitschulen, Veranstaltern etc. als Grund- und Vorlage für ihre individuellen Konzepte dienen. Gerne helfen wir auch hier weiter.
Grundsätzlich besteht aktuell im Freistaat Sachsen keine behördliche Genehmigungspflicht für Hygienekonzepte für Sportstätten. Was turniersportliche Veranstaltungen angeht, empfiehlt sich dennoch die Abstimmung mit dem örtlichen Ordnungsamt vor der Durchführung eines Turniers, da dieses letztendlich vor Ort die Einhaltung der Maßnahmen überprüfen kann und ggf. die Veranstaltung reglementieren/sanktionieren.

Was das Thema Turniersport angeht, beraten wir Turnierveranstalter sehr gern und sind im Rahmen unserer Möglichkeiten und der Regelwerke flexibel bei der Anpassung und Genehmigung von Ausschreibungen.
Um Veranstalter zur Durchführung von Turnieren gem. LPO und Breitensportlichen Veranstaltungen gem. WBO trotz der Einschränkungen durch Corona zu ermutigen, hat der Landesverband Pferdesport Sachsen e.V. eine Initiative zur Unterstützung der Veranstalter initiiert, die einen Verzicht auf die Gebühren im Vorfeld der Veranstaltung (z.B. Anmelde-, Bearbeitungs- und Änderungsgebühren vor Nennschluss) sowie auf die gem. LPO § 30 festgelegte Veröffentlichungspflicht der Ausschreibungen von Turnieren gem. LPO im offiziellen Verbandsorgan vorsieht. Diese Regelungen gelten vorerst bis zum 31. August 2020.

Weitere Informationen bieten die HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN des Landesverbandes Pferdesport Sachsen e.V. inkl. Hygienekonzeption für den Pferdesport im Freistaat Sachsen unter den Vorgaben der Staatsregierung anlässlich der Corona-Pandemie vom 04.06.2020 sowie unsere Corona-Info-Seite.
Die Kollegen des Landesverbandes Pferdesport Sachsen e.V. stehen bei Fragen sehr gern zur Verfügung. Bleiben Sie gesund!