Förderungen in der Kinder-und Jugendarbeit

Kommunale Jugendförderung

Mit der damaligen Einführung der Jugendpauschale hat der Freistaat Sachsen einen Großteil der Jugendförderung auf die kommunale Ebene verlagert. Auf der Grundlage der jeweiligen Einwohnerzahl fließen Fördermittel vom Land in die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese legen in eigener Zuständigkeit die Verwendungszwecke fest. Es ist daher ratsam, in die jeweilige Jugendförderrichtlinie des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu schauen. Als Anlaufstelle fungiert hierbei zumeist das kommunale Jugendamt. Kreis- und Stadtsportjugenden wissen über die Möglichkeiten Bescheid und können beraten.


Zum Teil sind auch Kreis- und Stadtsportjugenden selbst in der Lage, kleinere Projekte oder Maßnahmen zu fördern. Sportvereine sollten sich daher auch bei der zuständigen Kreis- bzw. Stadtsportjugend über die Möglichkeiten informieren.

Internationale Jugendarbeit im Sport

Für die finanzielle Förderung von internationalen Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustauschen im Kinder- und Jugendsport gibt es verschiedene Förderprogramme, die von der Deutschen Sportjugend, ihren Mitgliedsorganisationen und deren Untergliederungen in Anspruch genommen werden können. Als Zentralstelle ist die Deutsche Sportjugend der Ansprechpartner zur Beratung, Qualifizierung und Förderung von internationalen Jugend- und Fachkräfteaustauschen, die von Sportvereinen, Sportverbänden, Sportbünden, Sportkreisen und anderen Strukturen im organisierten Sport durchgeführt werden.

Alle Informationen zur Förderung sowie die aktuellen Antragsformulare sind auf den Seiten der Deutschen Sportjugend zu finden. Es ist zu beachten, dass die Antragsfristen verbindlich sind und nur fristgerecht eingegangene und vollständig ausgefüllte Anträge bei der Planung der Mittelvergabe berücksichtigt werden können.

Förderprogramm „Wir für Sachsen“

Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen des Programms „Wir für Sachsen“ das bürgerschaftliche Engagement insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Musik, Kultur und Sport. Über das Programm können ehrenamtlich Engagierte auf Antrag eine Aufwandsentschädigung erhalten. Damit werden Sachausgaben, die für das jeweilige Ehrenamt notwendig sind (wie zum Beispiel Fahrtkosten und Büroausgaben), pauschal abgedeckt.

Die Bürgerstiftung Dresden vergibt im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz die Aufwandsentschädigungen an Ehrenamtliche, die mindestens 20 Stunden im Monat freiwillig in einem Projekt tätig sind. Grundlage dafür ist die Richtlinie zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (Förderrichtlinie „Wir für Sachsen“) vom 23. April 2018. Ein Landesbeirat gibt Anregungen für die Auswahl der zu fördernden Projekte. Darüber hinaus können Regionalbeiräte die Bürgerstiftung Dresden bei der Entscheidung beraten.

Die jeweiligen Projektträger können die Aufwandsentschädigung bei der Bürgerstiftung bis zum 31. Oktober für das Folgejahr beantragen. Alle Informationen zum Förderprogramm sowie das Antragsformular finden Sie auf den Seiten des Förderprogramms.

Stiftungen

Stiftungen können ebenso eine gute Anlaufstelle für Zuschüsse in der Kinder- und Jugendarbeit sein. Allerdings gibt es da sehr viele verschiedene Stiftungen. In einer Übersicht können Sie sich zu dieser Vielfalt ein etwas klareres Bild verschaffen. Die Zusammenstellung ist jedoch aus dem Jahr 2015, daher kann einerseits von keiner Vollständigkeit, andererseits von keiner Aktualität ausgegangen werden.

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