Ausfahren & Kutschenführerschein

Anders als beim Reiten sind Kutschen selten auf dem Reitplatz unterwegs. Wer aber am Straßenverkehr teilnimmt, unterliegt auch den Regeln der Straßen-Verkehrs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Diese schreibt unter anderem vor, dass der Fahrer für das Fahren eines Gespannes geeignet sein muss. Wie er diese Eignung nachweist, ist gesetzlich allerdings nicht vorgeschrieben. Daher haben die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und die Landesverbände Pferdesport 2018 den Kutschenführerschein eingeführt. Nicht zuletzt, um neben den Fahrabzeichen einen weiteren Eignungsnachweis zu schaffen und damit das Kutschfahren im Straßenverkehr zu erhalten.

Die gesetzlichen Bestimmungen für das Reiten und Gespannfahren sind in Deutschland ausgesprochen unübersichtlich: Während für öffentliche Straßen immerhin bundesweit einheitlich die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt, sind für die privaten Wege Gesetze der einzelnen Bundesländer zu beachten, die meistens auch noch unterschiedliche Regelungen für die freie Landschaft und den Wald vorsehen. Wer mit seinem Pferd im Gelände unterwegs ist, muss also einiges beachten, damit der Ausritt zu einem entspannten und sicheren Erlebnis wird. Die Vorschriften für das Reiten und Fahren im Gelände finden sich im Bundesrecht und dem entsprechenden Landesrecht.

Für ein sicheres Fahrvergnügen, ist aber auch die Beschaffenheit der Kutsche von Bedeutung. Auch als Mitfahrer sollte man ruhig einen kritischen Blick auf das Gespann werfen, bevor man in die Kutsche steigt. Grundsätzlich gilt, dass niemand geschädigt oder gefährdet werden darf und dass die Insassen bei Unfällen möglichst geschützt sind. Fahrzeugbauteile, die für die Verkehrssicherheit besonders wichtig sind, sollten einfach zu überprüfen und leicht auszuwechseln sein. Ob eine Kutsche den Vorschriften entspricht, kann eine freiwillige Prüfung beim TÜV oder der Dekra sicherstellen. Ein Fahrzeug, das den Richtlinien entspricht und von einem anerkannten Sachverständigen überprüft wurde, erhält einen FN-Wagenpass und eine Plakette. Die Überprüfung sollte regelmäßig wiederholt werden: im gewerblichen Personenverkehr ein Mal jährlich, im privaten Bereich alle drei Jahre.

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Kutschenführerschein A für Privatpersonen und Kutschenführerschein B für gewerbliche Fahrer

Kutschfahrer sind mit ihren Pferdegespannen häufig auch im Straßenverkehr unterwegs. Mit Blick auf ihre Sicherheit und zur Unfallprophylaxe bietet die FN den Kutschenführerschein an, der die verantwortlichen Personen auf dem Kutschbock dazu befähigt, ein Pferdegespann auf öffentlichen Wegen und Straßen zu führen. Der Kutschenführerschein richtet sich also an jeden, der sich – wenn auch nur gelegentlich – mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Unterschieden wird der Kutschenführerschein A für Privatpersonen und der Kutschenführerschein B für gewerbliche Fahrer.

Kutschenführerschein A Privatpersonen

Der Kutschenführerschein A Privatperson richtet sich an jeden, der sich – wenn auch nur gelegentlich – mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Der Lehrgang zum Kutschenführerschein A umfasst 45 Lehreinheiten, die Prüfung besteht aus einem Praxis- und Theorieteil.

Im Theorieteil wird unter anderem Wissen rund um die Bedürfnisse und Leistungsfähigkeit des Pferdes gelehrt, über die Sicherheitsüberprüfung von Geschirr und Wagen und über das vorausschauende Fahren im Straßenverkehr und in Flur und Wald unter Beachtung der Rechtsvorschriften und der Sicherheitsbestimmungen. Im Praxisteil sind unter anderem das korrekte Aufschirren und Anspannen samt Gespannkontrolle Thema. Darüber hinaus gibt es Übungsfahrten innerorts und außerorts, auf Landes- und Kreisstraßen. Dabei werden verschiedene Situationen aus dem Verkehrsalltag geübt, so beispielsweise das korrekte Abbiegen oder das Überqueren von Kreuzungen und Brücken. Im Anschluss an den Lehrgang findet die Prüfung zum Kutschenführerschein statt. Dabei sind verschiedene Stationsprüfungen zu absolvieren.
Lehrgang und Prüfung zum Kutschenführerschein A Privatperson können Vereine sowie Betriebe mit Genehmigung des Landespferdesportverbandes bzw. der Landeskommission durchführen. Der Lehrgang muss mindestens durch einen Trainer C Fahren mit gültiger DOSB- oder BLSV-Trainerlizenz erfolgen. Darüber hinaus muss der Lehrgangsleiter die Zusatzqualifikation „Modul Sicherheit im Gespannfahren“ vorweisen können.

Um den Kutschenführerschein A Privatperson ablegen zu können ist es notwendig, in Besitz des Pferdeführerscheins Umgang oder der Reitabzeichen 6 und 7 zu sein. Für Bewerber, die den Pferdeführerschein Umgang noch nicht besitzen, ist es möglich, diesen im Rahmen des Lehrgangs zum Kutschenführerschein A gleich mit abzulegen. In diesem Fall werden am Prüfungstag zwei Prüfungen absolviert.

Die Ausstellung des Kutschenführerscheins A Privatperson erfolgt nach bestandener Prüfung. Personen unter 16 Jahren können an einem Lehrgang und an der Prüfung zum Erwerb des Kutschenführerscheins A Privatperson teilnehmen. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres müssen junge Fahrer in Begleitung eines volljährigen Beifahrers fahren, der mindestens im Besitz des Kutschenführerscheins A ist und zweijährige Fahrpraxis vorweisen kann.
Personen, die bereits den Fahrpass oder ein Fahrabzeichen 5 (FA 5), früher Deutsches Fahrabzeichen IV (DFA IV) oder eine FN-Ausbilderqualifikation Fahren bzw. den APO-Gespannführer besitzen, können sich den Kutschenführerschein A Privatperson auf Antrag und unter Nachweis der bestandenen Prüfungen ausstellen lassen.

Kutschenführerschein B Gewerbe

Der Kutschenführerschein B Gewerbe richtet sich an Fahrer, die mit ihren Kutschen Personen oder Lasten gegen ein Entgelt transportieren. Sie fallen damit unter die Bezeichnung „gewerbliche Fahrer“. Um den Kutschenführerschein B Gewerbe zu erhalten, muss ein entsprechender Lehrgang mit abschließender Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden.

Der Lehrgang zum Kutschenführerschein B umfasst 47 Lehreinheiten. Die Prüfungs- und Lehrinhalte umfassen Themen wie das vorausschauende Fahren im Straßenverkehr, das Erkennen von potentiellen Gefahrenquellen, die Verfassungskontrolle und Pferdeschonung. Darüber hinaus werden der ordnungsgemäße Transport von Personen sowie die Ladungssicherung, das Fahren mit Planwagen und das Fahren mit schwerem Zug geschult. Ebenso gibt es einen Themenblock zu den technischen Anforderungen an gewerblich genutzte Wagen und Kutschen und zu Sicherheitsaspekten bei der Fahrzeugumrüstung zum Personentransport.
Lehrgang und Prüfung zum Kutschenführerschein B Gewerbe finden in den von den Landesverbänden benannten Fachschulen oder auf Vorschlag des Landesverbands an anderen Ausbildungsstätten statt, sofern für diese eine Genehmigung der FN vorliegt. Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen Trainer B Fahren mit gültiger DOSB- oder BLSV-Trainerlizenz erfolgen. Darüber hinaus muss der Lehrgangsleiter die Zusatzqualifikation „Modul Sicherheit im Gespannfahren“ vorweisen können.

Bewerber für der Kutschenführerschein B Gewerbe müssen im Besitz des Kutschenführerscheins A Privatperson bzw. des APO-Gespannführers oder des Fahrabzeichens 5 (FA 5) sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zulassungsvoraussetzung für den Lehrgang und die Prüfung ist zudem der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (9 LE), der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.

Die Ausstellung des Kutschenführerscheins B Gewerbe erfolgt nach bestandener Prüfung automatisch durch die FN.

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