Mit der Änderung der Viehverkehrsverordnung wird seit dem 1. Januar 2016 geltendes EU-Recht zur Kennzeichnung von Einhufern umgesetzt (Durchführungsbestimmung EU 2015/262). Die letzte Änderungen dieser Verordnung bringt nun erneut gravierende Auswirkungen auf den Bereich Pferde mit sich hat. Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I Nr. 17 vom 9. April 2020, sind die Neuerungen seit 10. April gültig.

Eine Änderung in diesem Gesetzespaket betrifft die Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (EIA). Das gehäufte Auftreten dieser anzeigepflichtigen Tierseuche im Jahr 2017 bei sportlich genutzten Argentinischen Polopferden hatte den Ruf der Veterinärbehörden nach einer Rückverfolgbarkeit von Kontakttieren verstärkt. Die Zeit der Covid-19 Pandemie mag das Verständnis dafür noch erhöht haben oder erhöhen.

Was ist neu?
Laut Verordnung werden Veranstalter von überregionalen Veranstaltungen, bei welchen Pferde verschiedener Bestände zusammenkommen, jetzt zur Führung eines Registers verpflichtet, welches die nachfolgend aufgeführten Daten enthält:

  • Name des Einhufers,
  • Nummer des Transponders,
  • Name und Anschrift des Halters,
  • Standort der Haltung nach Viehverkehrsverordnung.

Die aktuellen Registrierungssysteme für Teilnehmer und Pferde bei Pferdesportveranstaltungen z.B. Turnieren oder breitensportlichen Veranstaltungen erfassen nicht alle geforderten Angaben.
Kann ein Veranstalter das Register auf Verlangen der zuständigen Behörde nicht vorlegen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Tiergesundheitsgesetzes.

Und nun?
Der LV Pferdesport Sachsen e.V. und der Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. haben in Bezug auf u.a. die Konkretisierung der Erfassung sowie den aktuell durch die Veranstalter nicht machbaren Mehraufwand etc., das zuständige sächsische Ministerium angeschrieben und um Antworten gebeten. Zeitgleich hat dies auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) auf Bundes- und die anderen Sport- und Zuchtverbände auf Landeseben gemacht. Bisher auf allen Ebenen leider ohne zufriedenstllende Antworten und Erfolg.

Fazit: Der LV Pferdesport e.V. stellt den Veranstaltern ein entsprechende Formblatt zur Verfügung, dass von den Teilnehmer an Pferdesportveranstaltungen auszufüllen und abzugeben ist. Bei Turnieren die über das Portal nennung-online.de zu nennen sind, lässt sich das Formular beispielsweise unter Teilnehmerinformationen einstellen.

Natürlich bleiben die Verbände aktiv und wirken gegen. Im Verhältnis zu Problematik ist der Mehraufwand für die Veranstalter unverhältnismäßig hoch und kann durch die ehrenamtlich Tätigen in den Vereine nicht gestemmt werden. Gerade aktuell in den Zeiten der Corona-bedingten Auflagen und Anforderungen der Behörden.