Neue SächsCoronaSchutzVO seit 14. Dez gültig. Leitfaden des Staatministeriums für Soziales (SMS) zur Sicherstellung der Versorgung von Pferden von pferdehaltende Vereinen und Betrieben mit Publikumsverkehr im Freistaat Sachsen unter den Maßgaben der Corona-Schutz-Verordnung nach wie vor noch in Klärung.

Notversorgung von Pferden ist in jedem Fall erlaubt. Über allem steht die Maßgabe, der Beschränkung der sozialen Kontakte auf das unverzichtbar Notwendige !
Wichtige Eckpunkte des Leitfadens werden sein:

  • Hygienekonzept,
  • verantwortliche Person,
  • Dokumentation,
  • Zugangsbeschränkungen,
  • begrenzte Anwesenheitszeiten und Personenzahlen,
  • Zutrittsberechtigungen,
  • Abstandsregeln,
  • Mund-Nasen-Bedeckung,
  • Schließung von Sozialräumen,
  • vorerst kein Reit-/Fahr- und Voltigierunterricht,
  • Reithallen zur kontrollierten Bewegung nutzbar .

Es tut uns leid, noch nichts verbindliches vorlegen zu können! Wie haben aber die Zusage des SMS, dass bis zur Herausgabe des neuen Leitfadens der alten Leitfaden vom April 2020 heranzuziehen ist.

Wir bleiben dran und informieren schnellstmöglich unter www.pferdesport-sachsen.de

Bleibt gesund!