Zum 1. Dezember 2023 treten in Deutschland neue, verschärfte Mautregeln in Kraft. Danach werden zunächst fünf CO2-Emissionsklassen als neues Tarifmerkmal eingeführt. „Wir haben alles getan, um Ausnahmeregelungen für Pferdesportler und Pferdezüchter zu erwirken“, erklärt Bernhard Feßler, Leiter des FN-Hauptstadtbüros. „Wir haben uns sowohl persönlich als auch mit einem Brief an den Bundesverkehrsminister Volker Wissing gewandt und haben dem gesamten Verkehrsausschuss zeitnah unsere Argumente vorgetragen. Auch Bundesfinanzminister Christian Lindner wurde von uns angeschrieben. Darüber hinaus haben wir das Problem öffentlich thematisiert, aber letztlich konnten wir uns mit unserem Anliegen nicht durchsetzen, weil es keinen europarechtlichen Ausnahmekorridor für Pferde gibt.“
Was ändert sich ab 1. Dezember 2023?
Von der aktuellen Neuerung sind nur diejenigen betroffen, die schon jetzt mautpflichtig sind. Ab Dezember werden jedoch CO2-Emissionsklassen als neues Tarifmerkmal eingeführt. Der Mautsatz pro Kilometer hängt dann zusätzlich davon ab, wie viel Kohlenstoffdioxid (CO2) ein Fahrzeug ausstößt. Insgesamt werden fünf Emissionsklassen unterschieden. Klasse 1 ist die unterste Klasse, Klasse 5 die höchste Klasse. Diese gilt für emissionsfreie Fahrzeuge, beispielsweise solche mit Elektromotor. In welche CO2-Emissionsklasse ein bestimmtes Fahrzeug gehört, lässt sich hier prüfen: www.toll-collect.de/go/ek-finder
Was kostet die Maut dann?
Welche Kosten für die Nutzung von Autobahnen, Bundes- und Fernstraßen fällig werden, kann hier nachgelesen werden: https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/bezahlen/maut_tarife/p1745_mauttarife_12_2023.html
Die nächste Stufe der Mautneuregelung tritt dann ab 1. Juli 2024 in Kraft. Ab dann gilt die Mautpflicht nicht mehr nur für Fahrzeuge ab mindestens 7,5 Tonnen, sondern auch für alle für den Güterkraftverkehr bestimmten Fahrzeuge, die mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse aufweisen.