Aufgrund der Umstellung des Buchhaltungssystems der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) wird die Zahlungsabwicklung der Landeskommissionsabgabe vereinheitlicht.
Die für 2025 geltende Übergangslösung endet. Ab 01.01.2026 gilt die neue Regelung für alle Landesverbände, auch für Sachsen:
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Zahlungen der FN an die Veranstalter enthalten nach Nennschluss keine Kommissionsabgabe mehr.
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Die Kommissionsabgabe wird direkt an die Landeskommission (LK) überwiesen.
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Nachnennungen werden wie gewohnt nach der Veranstaltung durch die LK in Rechnung gestellt.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Veranstaltungsplanung.
Bei Fragen oder für weitere Informationen steht die Geschäftsstelle der LK für PLS Sachsen gerne zur Verfügung.