Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) informiert mit einem aktuellen Schreiben über die zum 2. April 2026 in Kraft getretene Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) sowie des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), in deren Rahmen der Wolf nun als jagdbare Tierart in das BJagdG aufgenommen wurde.
 
Die Neuregelung schafft die rechtlichen Grundlagen für ein zukünftiges Wolfsmanagement, einschließlich eines revierübergreifenden Managementplans sowie Regelungen zur Jagd nach Schadensereignissen. Zudem werden Hinweise zum weiteren Verfahren bei Rissbegutachtungen, zur Zuständigkeit der Behörden sowie zu bestehenden Förder- und Entschädigungsregelungen für den Herdenschutz gegeben.
 
Das vollständige Schreiben des SMUL stellen wir HIER zum DOWNLOAD zur Verfügung.
 

Auftretende Fragen können über den zuständigen Refernten im SMUL, Herrn Stefan Ebschke Tel.: +4935156423504 stephan.ebschke@smul.sachsen.de an die Jagdbehörde herangetragen werden.