Der Sächsische Landtag hat am 16. September 2026 Änderungen des Jagd- und Naturschutzrechts beschlossen. Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen für ein weiterentwickeltes Wolfsmanagement in Sachsen geschaffen. Die Neuregelungen sind auch für Pferdehalter von Bedeutung.

Pferde werden bei Wolfsübergriffen ausdrücklich berücksichtigt
Für Pferdehalter besonders relevant: Pferde sind in der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung ausdrücklich als Tiere genannt, bei denen bei einem vermuteten Wolfsübergriff eine Rissbegutachtung erfolgen kann. Wird ein Pferd verletzt oder getötet und besteht der Verdacht eines Wolfsangriffs, kann die Fachstelle Wolf des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) den Vorfall untersuchen und den möglichen Verursacher feststellen.

Eine solche fachliche Begutachtung ist insbesondere deshalb wichtig, weil sie die Grundlage für weitere Maßnahmen und gegebenenfalls einen Schadensausgleich bilden kann.

Schadensausgleich wird rechtlich stärker abgesichert
Eine wesentliche Neuerung der jetzt beschlossenen Gesetzesänderung betrifft den Schadensausgleich. Dieser wird künftig im Jagdrecht verankert. Gleichzeitig entfällt der bisherige Haushaltsvorbehalt für entsprechende Ausgleichszahlungen.

Damit soll der Schadensausgleich für Weidetierhalter verlässlicher und unabhängiger von jährlichen Haushaltsschwankungen gestaltet werden. Für Pferdehalter bedeutet dies eine wichtige Verbesserung der rechtlichen Absicherung für den Fall, dass ein Pferd durch einen Wolf verletzt oder getötet wird.

Dabei gilt weiterhin: Ein Schadensausgleich erfolgt nicht automatisch bei jedem vermuteten Wolfsübergriff. Entscheidend sind unter anderem die fachliche Feststellung des Schadens und die jeweils geltenden Voraussetzungen.

Weiterentwicklung des Wolfsmanagements
Mit der Gesetzesänderung schafft Sachsen außerdem die Grundlage für ein stärker aktives und auf die sächsischen Verhältnisse ausgerichtetes Wolfsmanagement. Nach bestätigten Rissereignissen sollen künftig gezieltere Managementmaßnahmen möglich werden.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die geplante Erarbeitung eines landesweiten Wolfsmanagementplans. Darin sollen die konkreten Abläufe und Maßnahmen im Umgang mit dem Wolf weiter ausgestaltet werden.

Herdenschutz bleibt wichtig
Auch mit den neuen Regelungen bleibt der Herdenschutz eine wesentliche Säule des Wolfsmanagements. Bei der Bewertung von Rissereignissen und möglichen weiteren Maßnahmen können die vorhandenen Schutzmaßnahmen eine wichtige Rolle spielen.

Für Pferdehalter ist dabei eine differenzierte Betrachtung wichtig: Die konkreten Vorgaben zum Herdenschutz unterscheiden sich je nach Tierart. Vorgaben, die beispielsweise für Schafe, Ziegen oder Gehegewild gelten, können nicht ohne Weiteres auf Pferdeweiden übertragen werden.

Was bedeutet das für Pferdehalter?
Für Pferdehalter in Sachsen ergeben sich damit insbesondere drei wichtige Punkte:

🐴 Pferde werden bei vermuteten Wolfsübergriffen ausdrücklich in der Rissbegutachtung berücksichtigt.

💶 Der Schadensausgleich wird rechtlich stärker abgesichert und soll künftig unabhängig von jährlichen Haushaltsschwankungen gewährleistet werden.

🐺 Das Wolfsmanagement wird weiterentwickelt und soll nach bestätigten Rissereignissen gezieltere Maßnahmen ermöglichen.

Viele Detailfragen werden sich allerdings erst mit den weiteren Regelungen und dem geplanten Wolfsmanagementplan klären. Für Pferdehalter wird insbesondere von Bedeutung sein, welche konkreten Anforderungen an den Schutz von Pferden und Pferdeweiden gelten und unter welchen Voraussetzungen Schäden ausgeglichen werden.

Der Landesverband Pferdesport Sachsen wird die weitere Entwicklung und die für Pferdehalter relevanten Regelungen aufmerksam verfolgen und über wichtige Neuerungen informieren.

Weiterführende Informationen
Sachsen stärkt Wolfsmanagement: Landtag beschließt Änderung des Jagdgesetzes – Medienservice Sachsen