Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) informiert zum 8. Juli 2026 über aktualisierte Regelungen im Bereich Herdenschutz und Wolfsmanagement.
Im Zusammenhang mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes zum Wolf hat das SMUL die Regelungen für zumutbare Herdenschutzmaßnahmen aktualisiert. Die Einhaltung dieser Herdenschutzmaßnahmen ist eine gesetzlicheVoraussetzung für die Bejagung eines Wolfes nach einem bestätigten Risseines Nutztieres.
Staatsminister Georg-Ludwig von Breitbuch erklärt: »Der Bund hat beimUmgang mit dem Wolf einen notwendigen Kurswechsel eingeleitet. Diesensetzen wir in Sachsen konsequent um. Wo die gesetzlichen Voraussetzungenerfüllt sind, muss auch die Bejagung eines Wolfs möglich sein. Mit den aktualisierten Regelungen für den Herdenschutz schaffen wir dafür jetzteinen rechtssicheren Rahmen. Das stärkt den Schutz unserer Weidetiere undschafft Klarheit für Tierhalter, Jägerschaft und Behörden. Darüber hinaustreiben wir die notwendigen Änderungen im Landesrecht und den neuenWolfsmanagementplan mit Nachdruck voran.«
Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes, die am 2. April 2026 in Kraft getreten ist,kann ein Wolf unmittelbar bejagt werden, wenn ein Nutztier nachweislich durch einen Wolf geschädigt oder getötet wurde und durch den Wolfdabei zumutbar ergriffene Herdenschutzmaßnahmen überwunden wurden. Voraussetzung ist eine Begutachtung des Schadens durch die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft undGeologie (LfULG).
Die Regelungen für den zumutbaren Herdenschutz orientieren sich anpraxisnahen Werten, die in den vergangenen Jahren einen vernünftigen Herdenschutz ermöglichten. Sie wurden durch das SMUL mit den Verbändender Weidetierhalter abgestimmt.

Für Schafe und Ziegen gelten danach im Wesentlichen folgende zumutbare  Herdenschutzmaßnahmen, um Tiere vor Angriffen durch den Wolf zuschützen:

  • stromführende Weidenetz- oder Litzenzäune mit einer Höhe von105 Zentimetern und einer Mindestspannung von 4.000 Volt aufder gesamten Zaunlänge, die überall bodennah abschließt
  • Festzäune aus Maschendraht, Knotengeecht oder ähnlichemMaterial mit einer Höhe von 120 Zentimetern und mitfestem, bodengleichem Abschluss (Spanndraht) sowieelektrizierten Untergrabschutz und Überkletterschutz mit einerMindestspannung von 4.000 Volt.

Zumutbare Schutzmaßnahmen für Gehege-/Gatterwild sind Zäune mit einerHöhe von 180 Zentimetern und Untergrab- und Überkletterschutz.

Weitere Informationen zu den als zumutbar geltendenHerdenschutzmaßnahmen inklusive Untergrab- und Überkletterschutzsowie zum Mindestschutz sind auf der Internetseite der Fachstelle Wolfunter folgenden Adressen zu finden:

https://www.wolf.sachsen.de/download/Handout_zumutbarer_Schutz_Schaf_Ziege_final.pdf

https://www.wolf.sachsen.de/download/Handout_zumutbarer_Schutz_Wildgatter_final.pdf .

Der Freistaat Sachsen unterstützt Tierhalterinnen und Tierhalter weiterhinbeim vorbeugenden Herdenschutz. Präventive Herdenschutzmaßnahmen,die dem zumutbaren Niveau entsprechen, werden zu 100 Prozent gefördert.

Die Fachstelle Wolf des LfULG ist das Kompetenzzentrum für dasWolfsmonitoring in Sachsen. Sie ist für die Begutachtung von Nutztierrissensowie die Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Tierhalterinnen und Tierhalter,die einen möglichen Wolfsübergriff auf Nutztiere feststellen, sollten dieseninnerhalb von 24 Stunden über die Hotline 0800 555 0 666 melden. DieFachstelle vereinbart anschließend zeitnah einen Termin zur gemeinsamenRissbegutachtung. Entstandene Schäden an Nutz- und Haustieren durchWölfe werden weiterhin durch den Freistaat erstattet, wenn vorgegebeneAnforderungen an den Mindestschutz der Tiere beachtet wurden.

Mehr Informationen zum Wolfsmanagement in Sachsen: https://www.wolf.sachsen.de/aufgaben-organisation-3954.html

Mehr Informationen zum Schutz von Nutztieren und zu Fördermöglichkeitenvon Herdenschutzmaßnahmen in Sachsen: https://www.wolf.sachsen.de/schutz-von-nutztieren-4181.html

Mehr Informationen zur Rissbegutachtung und zur Entschädigung von Schäden durch den Wolf in Sachsen: https://www.wolf.sachsen.de/rissbegutachtung-und-entschadigung-4171.html

 

Pressemitteilung mit weiteren Links zum DOWNLOAD

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) informiert zum 8. Juli 2026 über aktualisierte Regelungen im Bereich Herdenschutz und Wolfsmanagement.
Im Zusammenhang mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes zum Wolf hat das SMUL die Regelungen für zumutbare Herdenschutzmaßnahmen aktualisiert. Die Einhaltung dieser Herdenschutzmaßnahmen ist eine gesetzlicheVoraussetzung für die Bejagung eines Wolfes nach einem bestätigten Risseines Nutztieres.
Staatsminister Georg-Ludwig von Breitbuch erklärt: »Der Bund hat beimUmgang mit dem Wolf einen notwendigen Kurswechsel eingeleitet. Diesensetzen wir in Sachsen konsequent um. Wo die gesetzlichen Voraussetzungenerfüllt sind, muss auch die Bejagung eines Wolfs möglich sein. Mit den aktualisierten Regelungen für den Herdenschutz schaffen wir dafür jetzteinen rechtssicheren Rahmen. Das stärkt den Schutz unserer Weidetiere undschafft Klarheit für Tierhalter, Jägerschaft und Behörden. Darüber hinaustreiben wir die notwendigen Änderungen im Landesrecht und den neuenWolfsmanagementplan mit Nachdruck voran.«
Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes, die am 2. April 2026 in Kraft getreten ist,kann ein Wolf unmittelbar bejagt werden, wenn ein Nutztier nachweislich durch einen Wolf geschädigt oder getötet wurde und durch den Wolfdabei zumutbar ergriffene Herdenschutzmaßnahmen überwunden wurden. Voraussetzung ist eine Begutachtung des Schadens durch die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft undGeologie (LfULG).
Die Regelungen für den zumutbaren Herdenschutz orientieren sich anpraxisnahen Werten, die in den vergangenen Jahren einen vernünftigen Herdenschutz ermöglichten. Sie wurden durch das SMUL mit den Verbändender Weidetierhalter abgestimmt.

Für Schafe und Ziegen gelten danach im Wesentlichen folgende zumutbare Herdenschutzmaßnahmen, um Tiere vor Angriffen durch den Wolf zuschützen:

  • stromführende Weidenetz- oder Litzenzäune mit einer Höhe von105 Zentimetern und einer Mindestspannung von 4.000 Volt aufder gesamten Zaunlänge, die überall bodennah abschließt
  • Festzäune aus Maschendraht, Knotengeecht oder ähnlichemMaterial mit einer Höhe von 120 Zentimetern und mitfestem, bodengleichem Abschluss (Spanndraht) sowieelektrizierten Untergrabschutz und Überkletterschutz mit einerMindestspannung von 4.000 Volt.

Zumutbare Schutzmaßnahmen für Gehege-/Gatterwild sind Zäune mit einerHöhe von 180 Zentimetern und Untergrab- und Überkletterschutz.

Weitere Informationen zu den als zumutbar geltendenHerdenschutzmaßnahmen inklusive Untergrab- und Überkletterschutzsowie zum Mindestschutz sind auf der Internetseite der Fachstelle Wolfunter folgenden Adressen zu finden:

https://www.wolf.sachsen.de/download/Handout_zumutbarer_Schutz_Schaf_Ziege_final.pdf

https://www.wolf.sachsen.de/download/Handout_zumutbarer_Schutz_Wildgatter_final.pdf .

Der Freistaat Sachsen unterstützt Tierhalterinnen und Tierhalter weiterhinbeim vorbeugenden Herdenschutz. Präventive Herdenschutzmaßnahmen,die dem zumutbaren Niveau entsprechen, werden zu 100 Prozent gefördert.

Die Fachstelle Wolf des LfULG ist das Kompetenzzentrum für dasWolfsmonitoring in Sachsen. Sie ist für die Begutachtung von Nutztierrissensowie die Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Tierhalterinnen und Tierhalter,die einen möglichen Wolfsübergriff auf Nutztiere feststellen, sollten dieseninnerhalb von 24 Stunden über die Hotline 0800 555 0 666 melden. DieFachstelle vereinbart anschließend zeitnah einen Termin zur gemeinsamenRissbegutachtung. Entstandene Schäden an Nutz- und Haustieren durchWölfe werden weiterhin durch den Freistaat erstattet, wenn vorgegebeneAnforderungen an den Mindestschutz der Tiere beachtet wurden.

Mehr Informationen zum Wolfsmanagement in Sachsen: https://www.wolf.sachsen.de/aufgaben-organisation-3954.html

Mehr Informationen zum Schutz von Nutztieren und zu Fördermöglichkeitenvon Herdenschutzmaßnahmen in Sachsen: https://www.wolf.sachsen.de/schutz-von-nutztieren-4181.html

Mehr Informationen zur Rissbegutachtung und zur Entschädigung von Schäden durch den Wolf in Sachsen: https://www.wolf.sachsen.de/rissbegutachtung-und-entschadigung-4171.html

 

Pressemitteilung mit weiteren Links zum DOWNLOAD