Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 29.3. eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie gilt vom 3. April 2022 bis einschließlich 30. April 2022. Die Verordnung dient dem Schutz der Gesundheit der Menschen sowie der Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems. Grundlage für die Basisschutzmaßnahmen sind die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes in der jüngsten beschlossenen Fassung.

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt einrichtungsbezogen: So ist diese u. a. weiterhin in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, wie z. B. Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, der ambulanten Pflege zu tragen.

Die FFP-2-Maskenpflicht gilt außerdem im öffentlichen Personennahverkehr für Fahrgäste. Das Kontroll-, Service-, und Bedienpersonal von Verkehrsmitteln des ÖPNV muss einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch bei Schülerinnen und Schülern ist im ÖPNV eine medizinische Maske ausreichend.

Geimpfte oder genesene Arbeitgeber und Beschäftigte der oben genannten Einrichtungen müssen mindestens zweimal pro Kalenderwoche einen aktuellen Testnachweis vorlegen. 

Darüber hinaus empfiehlt die Staatsregierung dringend das Tragen von Masken (vorzugsweise FFP2) in öffentlich zugänglichen Innenräumen und die Einhaltung des Mindestabstandes. Auch sollten die Kontakte nach wie vor auf ein notwendiges Maß beschränkt bleiben. Dringend empfohlen wird auch die Einhaltung der Hygieneregeln, die eine wirksame Schutzmaßnahme darstellen.

Die Verordnung ist in Kürze unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

Regelungen für den Pferdesport

Sobald uns die Verordnung vorliegt, werden wir mit dem LSB Sachsen und dem SMS Rücksprache halten und anschließend die Corona-FAQ anpassen und auf unserer Corona-Infoseite veröffentlichen.

Bleiben Sie gesund!