Die Sächsische Staatsregierung hat am 22. Februar 2022 weitere Lockerungen zu den derzeit geltenden Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Änderungen treten am 23. Februar in Kraft und gelten bis einschließlich 3. März 2022. 

Die Corona-Maßnahmen im Überblick

Privater Bereich
  • 1 Hausstand + 2 Personen Regelung – Private Zusammenkünfte sind nur zwischen einem Hausstand und höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstandes zulässig, wenn mindestens eine ungeimpfte Person dabei ist, Ausnahme: Kinder unter 16 Jahren
  • Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen, die von den Landkreisen oder Kreisfreien Städten festgelegt werden können.
  • Private Zusammenkünfte, an denen allein geimpfte und genesene Personen teilnehmen, sind ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl zulässig.

Sport und Erholung

  • Sportveranstaltungen können unter der 2Gplus-Regel und einer verringerten Auslastung stattfinden (Wahlmöglichkeit für den Veranstalter: entweder 50 Prozent der Gesamtkapazität mit maximal 2.000 Besuchern gleichzeitig oder 25 Prozent der Gesamtkapazität).
    (Überlastungsstufe: 50 Prozent der maximalen Kapazität mit bis zu 500 Besucherinnen oder Besuchern gleichzeitig oder 25 Prozent der maximalen Kapazität mit bis zu 1.000 Besucherinnen und Besuchern gleichzeitig)
  • Für Sportanlagen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen bestehen folgende Regelungen:
    • Innensportanlagen: 2Gplus-Regel
    • Außensportanlagen: 3G bei der Nutzung von Außensportanlagen.
    • Sport ist für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zulässig, die Betreuungsperson unterliegt der 3G-Regel
    • In der Überlastungsstufe geschlossen, Ausnahmen: Dienstsport, für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, medizinisch notwendige Behandlungen etc. Hier gilt die 3G-Regel mit Kontakterfassung.

    Schulen und Bildung

    • Aufhebung der Schulbesuchspflicht für alle Schulen, kein Anspruch auf Beschulung
    • Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geöffnet
    • Kita- und Grundschulbereich – eingeschränkter Regelbetrieb – geschlossene Gruppen und verkürzte Öffnungszeiten (Kita)
    • Hochschulen, Ausbildungseinrichtungen, Berufsakademie Sachsen – 3G-Regel für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen
    • Einrichtungen der außerschulischen Aus-, Fort- und Weiterbildung dürfen mit der 2G-Regel und Kontakterfassung Präsenzveranstaltungen durchführen (Außer in der Überlastungsstufe, dann bleiben lediglich Angebote für Kinder bis 18 Jahre inklusive Betreuer unter der 3G-Regel möglich)

    Weitere Bereiche

    • Versammlungen unter freiem Himmel sind erlaubt (In der Überlastungsstufe besteht eine Beschränkung auf 5.000 Teilnehmer). Für Versammlungen in geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel und es besteht eine Begrenzung der Auslastung (Wahlmöglichkeit für den Veranstalter: entweder 50 Prozent der Höchstkapazität mit maximal 500 Teilnehmer gleichzeitig oder 25 Prozent der Höchstkapazität mit maximal 1.000 Teilnehmern gleichzeitig).
    • Messen können unter Beachtung der 2Gplus-Regel stattfinden. (in der Überlastungsstufe: je vier Quadratmeter der Veranstaltungsfläche pro Besucher)
    • Partei-, Gremien- oder Wählervereinigungssitzungen sind unter Beachtung der 2G-Regel erlaubt, zwingend vorgeschriebene Sitzungen mit der 3G-Regel erlaubt, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht online durchgeführt werden können (in der Überlastungsstufe untersagt mit Ausnahme der zwingend vorgeschriebenen Sitzungen).

    Weitere Infos zum Pferdesport inkl. der angepassten Corona FAQ auf unserer Corona-Infosseite.