Mit Stand 02.04.2020 (AZ. 24-9154.03-01) veröffentlicht das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt einen Leitfaden zur Sicherstellung der Versorgung von Pferden im Freistaat Sachsen unter den Maßgaben der Corona-Schutz-Verordnung. Die Klarstellung dient insbesondere pferdehaltenden Vereine und Betrieben mit Publikumsverkehr, kann jedoch auch andere Arten von Pferdehaltungen als Handreichung angesehen werden.
Hier geht’s zum Leitfaden.