Per 1. April tritt die neue sächsische CoronaSchVO in Kraft und ist bis 18. April gültig.

In bewährter Art und Weise haben wir die Regelungen für den Pferdesport in unseren Handlungsempfehlungen zusammengestellt. Die stufenweisen Öffnungen für den (Pferde)Sport haben wir versucht in der untenstehenden Übersicht darzustellen.

Beides ist auf unserer Coronaseite einsehbar.

Kurzgefasst die Eckpunkte:

  • Neu: Nach Ostern können die Landkreise bzw. kreisfreien Städte auch inzidenzunabhängig Individualsport alleine, zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen im Freien oder auf Außensportanlagen erlauben. Die Altersgrenze für den Gruppensport wurde auf 18 Jahre erhöht.
  • Wie bisher: Stufenöffnungsplan für Sport und Sportanlegen anhand der Inzidenzzahlen und Bettenbelegung in den Krankenhäusern.
  • Wie bisher: Wettkampfsport bleibt für den Amateur- und Breitensport verboten.

Wir bleiben dran und stehen für Fragen zur Verfügung. Bleiben Sie gesund!