!!! Aufruf an alle Pferdesportler, Züchter und Pferdefreunde in Sachsen !!!

ANKLICKEN! MITMACHEN! WEITERSAGEN!

Konsultationsverfahren zur geplanten Novellierung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen

Mit dem Pferd in der Natur sein ist für die meisten Pferdefreunde die schönste Seite am Pferdesport. Leider sind die gesetzlichen Vorgaben (Landeswald- und Landesnaturschutzgesetz) in Sachsen – verglichen mit den 15 anderen Bundesländern – sehr restriktiv. Das schränkt die Reiter, Fahrer, aber auch Menschen, die mit oder zu Pferd ihren Urlaub in unserem schönen Land verbringen möchten, unverhältnismäßig ein. Im Zuge der Novellierung des Landeswaldgesetzes 2015 konnten wir als starke Gemeinschaft der Pferdefreunde erreichen, dass die kostenpflichtige staatliche Kennzeichnung der Pferde abgeschafft wurde. Ein kleiner, aber doch sehr erfreulicher Erfolg.
Jetzt haben wir die einmalige Chance, uns direkt mit unseren Anliegen in das Novellierungsverfahren des Landeswaldgesetzes einzubringen und so Verbesserungen für das Reiten/Fahren im Wald zu erreichen.

Diese Chance sollten wir – die sächsischen Pferdesportler, Züchter und Pferdefreunde – auf jeden Fall nutzen! Deshalb unbedingt mitmachen – jede Stimme zählt!

MITMACHEN! 

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hat dazu eine Online-Plattform geschaltet unter folgendem Link:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/smul/beteiligung/aktuelle-themen/1021168

WIE KANN ICH MICH BETEILIGEN?

  1. Nutze den obenstehenden Link.
  2. Nach der freiwilligen Zuordnung zu drei Teilnehmermerkmalen kannst Du unter der Rubrik „Wald als Erholungsraum“ Deinen Vorschlag zur Änderung des aktuellen sächsischen Waldgesetzes erstellen.

Dafür findest Du nachfolgend einige wichtige Argumente zur Auswahl:

  • Analog zum Bundeswaldgesetz soll das Reiten und Fahren mit Kutschen auf allen Straßen und Wegen im Wald gestattet werden, außer objektive Gründe stehen dagegen wie z. B. Naturschutz, Waldbrandgefahr oder temporäre Arbeiten zur Waldbewirtschaftung.
  • Die multifunktionale Wegenutzung im Wald ist unumgänglich, ich möchte mit meinem Pferd Straßen und Wege gleichberechtigt wie Wanderer und Radfahrer nutzen.
  • Durch die Änderung des §12 SächsWaldG soll das Reitrecht wie in Thüringen, Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt oder Brandenburg liberalisiert und damit harmonisiert werden.
  • Der überwiegende Teil der Wege und Straßen im Wald ist zum Reiten und Kutschfahren geeignet und soll durch Aufhebung der Sächsischen Reitwegeverordnung dafür freigegeben werden. Damit entfallen behördliche Aufwendungen zur Ausweisung und Markierung von Reitwegen und der Reittourismus als Wirtschaftsfaktor wird endlich auch im Freistaat Sachsen wirksam unterstützt.
  • Wegen des aktuellen Reitrechts verschenkt der Freistaat Sachsen Einnahmequellen aus dem Reittourismus an Tschechien, Polen und die benachbarten Bundesländer.
  • Reitrecht neu regeln zur Stärkung ländlicher Regionen
  • Reitrecht neu regeln, weil das Pferd ein wachsender Wirtschaftsfaktor ist

Siehe auch Nummer 5. und 6. der „Impulse und Empfehlungen der Bundesplattform „Wald –Sport, Erholung, Gesundheit“ (WaSEG)“ vom März 2019 unter: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Wald/Impulse%20und%20Empfehlungen%20WaSEG.pdf?__blob=publicationFile&v=2

WEITERSAGEN!

Folgende Vorlagen von Plakaten oder Grafiken können zum Weitersagen in Papier- oder digitaler Form genutzt werden:

Aushänge/Plakete

web-Grafiken (z.B. für facebook oder insatgramm)