Die am 14. Dezember 2017 zwischen dem Landesverband Pferdesport Sachsen e.V. und der Sächsischen Landestierärztekammer unterzeichnete Vereinbarung wurde – vorbehaltlich einer Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) – für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 verlängert.

Die Bestandteile der bisherigen Vereinbarung bleiben somit in Kraft. Diese beinhaltet u.a. die Vereinbarung zu einer ständigen Anwesenheit eines Tierarztes während Prüfungen gemäß Leistungsprüfungsordnung (LPO) im Freistaat Sachsen.

Ausnahmen gelten für folgende Prüfungen/Wettbewerbe bei denen eine Rufbereitschaft für die Zeit der Prüfungen vereinbart werden kann, wobei die Anwesenheit des Tierarztes innerhalb von 30 Minuten gewährleistet sein muss:

  • Dressur- und Spingprfg.en der Kl. E
  • Dressurprüfungen der Kl. A und L
  • Voltigierprüfungen
  • Wettbewerbe nach WBO (außer Wettbewerbe im Gelände)

Für den Einsatz bei Turnieren dürfen nur Tierärzte verpflichtet werden, die auf der Liste der Sächsischen Landestierärztekammer als Turniertierärzte geführt werden.

Die Aufgaben der Turniertierärzte richten sich neben der Einhaltung der Berufsordnung auch nach den Bestimmungen der LPO und der Landeskommission Sachsen. Sie umfassen insbesondere:

  • Pferde-/Fitnesskontrollen
  • Verfassungsprüfungen
  • Medikationskontrollen
  • Kontrolle der Equidenpässe inkl. Impfschutz
  • Einsatz vbei Veterinärmedizinischen Notfällen bzw. Behandlungen
  • Beraterfunktion in Tierschutzfragen

Hier gehts zur Liste der Turniertierärzte und hier zum Downloadbereich mit der Vereinbarung und dem Mustervertrag über die Tierärztliche Turnierbetreuung.