Endlich fertig! Nach den wie angekündigt ausstehenden Rücksprachen und Klärungen verschiedener Formulierungen der seit gestern gültigen SächsCoronaSchVO, haben wir heute nun unsere Handlungsempfehlungen inkl. Hygienekonzeption für den Pferdesport im Freistaats Sachsen angepasst.

Mit der Veröffentlichung des Landessportbundes Sachsen (LSB) und der abgestimmten Auslegung der Formulierungen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS), wurden heute unsere Auslegung der neuen Regularien bestätigt.

Kurzgefasst für den Pferdesport in Sachsen …

  • Alle Sportanlagen des Freizeit- und Amateurbetriebs sind grundsätzlich zu schließen, dürfen aber für Individualsport, der allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand oder als Schulsport betrieben wird geöffnet bleiben
  • Gemäß Begriffsverständnis des LSB für Individualsport wäre Reiten, Fahren und Einzelvoltigieren weiterhin erlaubt. Doppel- und Gruppenvoltigieren vorerst nicht.
  • Weitere Außnahmen der Schließung von Sportanlagen gelten für das organisiertes Training und Sportwettkämpfe ohne Publikum für Individualsportarten  – Reiten, Fahren und Einzelvoltigieren sowie für Sportlerinnen und Sportler, für die a) für die ein Arbeitsvertrag besteht …., b) die dem Bundeskader (OK, PK, NK1) und NK2 des DOSB bzw. dem Spitzenkader des DBS angehören oder die Kader in einem Nachwuchsleistungszentrum – zB Landeskader des LVP – im Freistaat Sachsen .
  • Das Betreten und Arbeiten auf den Sportanlagen des Freizeit- und Amateurbetriebs und demnach ist auch die Pflege der Sportanlagen zulässig.
  • Bei den  Sportstätten wird keine Unterscheidung zwischen Außen- und Innensportstätten getroffen, somit sind Reitplätze und -hallen nutzbar.
  • Von der Durchführung von Sportabzeichen und damit verbundenen Lehrgängen ist vorerst abzusehen.
  • Vereinsfeiern sind aktuell nicht mehr zulässig.
  • Notwendige Gremiensitzungen und Mitgliederversammlung sind unter  Hygieneauflagen möglich.
  • Für das Betreiben der Sportanlagen ist ein schriftliches Hygienekonzept zu erstellen und umzusetzen, das von der zuständigen  Gesundheitsbehörde konktrolliert werden kann. Es muss u.a. Angaben zur Umsetzung der Hygiene- und Abstandsregeln,  der Anzahl der Sportler auf der Anlage, dem Hygienebeauftragten sowie der Kontaktdatenerfassung der anwesenden Personen zur Nachverfolgung von Infektionen enthalten.

Das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregelungen bleibt auf jeden Fall unumgänglich. Dazu gehört auch die Kontakterfassung und je nach örtlichen Gegebenheiten auch wieder die Beschränkung der Personenzahl und ggf. Anwesenheitsdauer auf der Reitanlage inkl. Stallungen und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Bei allem Aufatmen, das die Ausnahmeregelung für uns Pferdesportler schafft, bitten wir eindringlich darum, dieses Privileg nicht auszunutzen und solidarisch mit den anderen Sportlern der Mannschafts- und Teamsportarten zu sein!

Bitte bleibt diszipliniert bei der Umsetzung der Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte, damit die Versorgung und Bewegung unserer Vierbeiner auch in den nächsten Wochen gewährleistet bleibt! Neben der sozialen Verantwortung zum Schutz unserer Mitmenschen vor dem Virus, tragen wir Pferdesportler auch die Verantwortung für das Wohl unserer Tiere!

Auf unserer Corona-Infoseite gibt’s ausfühliche Informationen rund um Corona im Pferdesport in Sachsen.

Bleibt gesund!