Per 10. Mai trat die neue sächsische CoronaSchVO in Kraft, die ab einer Inzidenz < 100 in den sächssichen Landkreisen/kreisfreien Städten greift. Die CoronaSchVO ist bis 30. Mai gültig und verspricht weitere Lockerungen für den Sport.

In bewährter Art und Weise haben wir die Regelungen für den Sport gemäß aktueller Verordnungen und dem Infektionsschutzgesetz für den Pferdesport spezifisch aufgearbeitet und in unseren Handlungsempfehlungen zusammengestellt.

Die Anzahl der jeweils zugelassenen Pferdesportler und Gestattung der Art des Pferdesports je Sportstätte gestaltet sich somit wie folgt:

Inzidenz > 100
Allgemeine Voraussetzungen: die Anwesenheit von Zuschauern ist ausgeschlossen, es erhalten nur Personen Zutritt zur Sportstätte, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind, und es wird ein angemessenes Schutz- und Hygienekonzept eingehalten.

  • kontaktlose Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands
  • Ausübung von Pferdesport aller Disziplinen im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader
  • Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern

Inzidenz < 100
Der Landkreis/die kreisfreie Stadt gibt bekannt, ab welchem Tag die neuen Regeln gelten.

Außensportstätte (z.B. Reitplatz)

  • Pferdesport (Kontakt- sowie kontaktfreier Sport) für Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen
  • Reiten, Fahren und Einzelvoltigieren ohne Hilfestellung (kontaktfreier Sport) für max. zehn Personen aus zwei Haushalten, die älter als 13 Jahre UND unter 13-Jährige UND Geimpfte UND Genesene
  • Pferdesport (Kontakt- sowie kontaktfreier Sport) für TeilnehmerInnen mit tagesaktuellem Test oder Test gemäß Vorgaben Kita und Schulen sowie Kontakterfassung und -nachverfolgung für max. zehn Personen aus zwei Haushalten, die älter als 13 Jahre UND unter 13-Jährige UND Geimpfte UND Genesene

Innensportstätte (z.B. Reithalle)

  • Pferdesport (Kontakt- sowie kontaktfreier Sport) für Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen
  • Reiten, Fahren und Einzelvoltigieren ohne Hilfestellung (kontaktfreier Sport) für max. fünf Personen aus zwei Haushalten, die älter als 13 Jahre UND unter 13-Jährige UND Geimpfte UND Genesene
  • Pferdesport (Kontakt- sowie kontaktfreier Sport) für TeilnehmerInnen mit tagesaktuellem Test oder Test gemäß Vorgaben Kita und Schulen sowie Kontakterfassung und -nachverfolgung für max. fünf Personen aus zwei Haushalten, die älter als 13 Jahre UND unter 13-Jährige UND Geimpfte UND Genesene

Wichtig: Die Anleitungspersonen einen tagesaktuellen Test vorweisen müssen, soweit für Sie als beruflich tätige Angestellte oder Selbständige keine andere Vorschrift gilt oder keine Testpflicht wegen Genesung oder Impfung besteht.

Inzidenz < 50
Der Landkreis/kreisfreie Stadt gibt bekannt, ab welchem Tag die neuen Regeln gelten.

Es wird zusätzlich gestattet:

  • Reiten, Fahren und Einzelvoltigieren ohne Hilfestellung (kontaktfreier Sport) auf Innensportanlagen gemäß der der allgemeinen Kontaktbeschränkung
  • Kontaktsport auf Außensportanlagen gemäß der der allgemeinen Kontaktbeschränkung
  • Reiten, Fahren und Einzelvoltigieren ohne Hilfestellung (kontaktfreier Sport) in kleinen Gruppen (höchstens 20 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen

Ausführliche Informationen und die relevanten Verordnungen und Gesetze sind auf unserer Coronaseite einsehbar.