Aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat die Staatsregierung am 11. Dezember 2020 eine neue Corona-Schutz-Verordnung mit weiteren Verschärfungen beschlossen. Mit einem Lockdown soll die Dynamik der Corona-Pandemie deutlich eingedämmt werden. Die Rechtsverordnung gilt vom 14. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021. Nun wurde die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ist an die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und –präsidenten vom 13. Dezember angepasst. Die neue Verordnung und die Änderungen treten am 16. Dezember in Kraft und gelten bis einschließlich 10. Januar 2021.
Die wesentlichen Inhalte der CoronaSchVO betreffen:
- Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen
- Verlassen der Wohnung nur mit triftigem Grund
- Erweitere Ausgangsbeschränkungen bei anhaltend hohem Infektionsgeschehen
- Schließung von Geschäften und Sportanlagen
- Einschränkungen für Versammluingen
- Schließung von Schulen, Internaten und Kindertagesstätten
Weitere Infos zur neuen CoronaSchVO gibt es unter www.coronavirus.sachsen.de
Zur Sicherstellung der Versorgung von Pferden trotz Ausgangsbeschränkungen und geschlossenen Sportanlagen hat das Staatministeriums für Soziales (SMS) einen Leitfaden für pferdehaltende Vereinen und Betrieben mit Publikumsverkehr im Freistaat Sachsen unter den Maßgaben der Corona-Schutz-Verordnung erstellt und per 16. Dez. 2020 veröffentlicht.
Der Landesverband Pferdesport Sachsen e.V. hat daraufhin seinen Handlungsempfehlungen angepasst und ebenfalls zum 16. Dez. 2020 veröffentlicht.
In jedem Fall muss die Versorgung der Pferde sichergestellt werden. Das Öffnen und Betreten von Pferdesportanlagen zur Notversorgung der Pferde ist somit zulässig. Über allem steht die Maßgabe, der Beschränkung der sozialen Kontakte auf das unverzichtbar Notwendige!
Wichtige Eckpunkte von Leitfaden und Handlungsempfehlung sind:
- Hygienekonzept,
- verantwortliche Person,
- Dokumentation,
- Zugangsbeschränkungen,
- begrenzte Anwesenheitszeiten und Personenzahlen,
- Zutrittsberechtigungen,
- Abstandsregeln,
- Mund-Nasen-Bedeckung,
- Schließung von Sozialräumen,
- vorerst kein Reit-/Fahr- und Voltigierunterricht,
- Reithallen zur kontrollierten Bewegung nutzbar .
Bitte lesen Sie die Handlungsempfehlungen inkl. Leidfaden aufmerksam durch! Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Landesverbandes Pferedsport Sachsen e.V. sehr gern zur Verfügung.
Bitte seid vernünftig und zeigt mit Eigenverantwortung und Augenmaß, dass wir Pferdesportler unser vermeintliches Privileg der Zugänglichkeit unserer Sportanlagen zur Versorgung und Bewegung unserer Vierbeiner unter dem Argument des Tierschutzes nicht ausnutzen! Bleibt diszipliniert bei der Umsetzung der Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte! Neben der sozialen Verantwortung zum Schutz unserer Mitmenschen vor dem Virus, tragen wir Pferdesportler auch die Verantwortung für das Wohl unserer Tiere!
Ausführliche Informationen rund um Corona im Pferdesport in Sachsen unter https://pferdesport-sachsen.de/aktuelles-zum-coronavirus/ Bleibt gesund!