Seit heute gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Einhergehend mit den sinkenden Inzidenzen im Freistaat, gehen weitere Lockerungen für den Sport einher, wobei die Differenzierung nach den Inzidenzstufen >100, <100, <50 und <35 und entsprechende Gestattungen einhergehen, die der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt bekanntmacht.
Neu ist, dass das Minderjährigenprivileg auf Außensportanlagen ausgedehnt wurde und die tägliche Testpflicht für Anleitungspersonen analog Testpflicht für Arbeitnehmer, d.h. 2x wöchentlich, angepasst wurde.
Weitere Informationen sowie die an die aktuellen Regelungen angepassten Handlungs- und Hygieneempfehlungen finden sich einmal mehrauf unserer Corona-Infoseite sowie in der Corona-FAQ des Landessportbund Sachsen.