Er verbessert die Fitness, baut Stress ab und schafft Gemeinschaft: Sport in einem Verein macht Spaß und tut gut. Doch den Vereinen im Freistaat mangelt es zunehmend an Personal. Fast alle sind auf die Unterstützung durch Ehrenamtliche angewiesen. Jedoch können sich immer weniger Menschen in ihrer Freizeit noch für ein Ehrenamt im Sportverein begeistern. Dieser Entwicklung etwas entgegenzusetzen hat sich der Freistaat Sachsen auf die Fahnen geschrieben. Gemeinsam mit dem Landessportbund Sachsen (LSB) soll über das Förderprogramm „Ehrenamt stärken im Sport“ das bürgerschaftliche Engagement im Sportverein nun attraktiver machen. Dazu hat der Sächsische Landtag im Doppelhaushalt 2023/2024 insgesamt 250.000 Euro pro Jahr bereitgestellt.
Informationen zum Förderprogramm
Der zweite Förderungsstrang richtet sich sowohl an die Vereine als auch an die Landesfachverbände (LFV) und Kreis- und Stadtsportbünde (KSB/SSB). Die Sportvereine können hier Kosten für Maßnahmen und Veranstaltungen zur Stärkung und Unterstützung des Ehrenamts, wie zum Beispiel die Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen oder die Anschaffung von Computersoftware für die Mitgliederverwaltung erstattet bekommen. Der maximale Erstattungsbeitrag für Sportvereine beträgt in diesem Teil des Förderprogramms 1.000 Euro pro Haushaltsjahr. Die LFV und KSB/SSB können in diesem Teil ebenfalls die Kostenerstattung von Maßnahmen zur Förderung des Engagements beantragen. Die Kostenübernahme durch das Förderprogramm ist für die LFV und KSB/SSB auf eine Maßnahme pro Institution, Haushaltsjahr und auf maximal 5.000 Euro begrenzt.
Voraussetzungen
Grundlage der Kostenerstattung ist das verbindliche Konzept, welches ab dem 15. September 2023 unter www.sport-fuer-sachsen.de/ehrenamt-staerken abrufbar ist.