Leider ohne Einbindung der betroffenen Verbände aus Pferdesport und -zucht im Freistaat Sachsen, hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) Ende April 2021 mit dem Erlass „Tierschutzrechtliche Anforderungen an gewerbsmäßige Unterhaltung eines Fahrbetriebs mit Zugtieren vom 23. April 2021“ (Aktenzeichen 24-5131/29/8-2021/68755) sowie dem Erlass zum „Fahrverbot bei großer Hitze vom 23. April 2021“ (Aktenzeichen 24-5131/29/9-2021/68751) teils komplett neue Vorgaben für gewerbliche Kutschfahrer erlassen.

Gemäß Informationsmail durch das SMS waren die Erlasse erforderlich, „da es im letzten Sommer zu berechtigten Beschwerden durch Privatpersonen und Tierschutzorganisationen kam, da die Pferde mit den Kutschen in der Hitze ohne Schatten bei über 30 °Celsius standen. Der Erlass zu den Anforderungen an eine § 11 Erlaubnis gilt für neue Erlaubnisse, befristete Erlaubnisse nach Ablauf der Frist und Erlaubnisse mit entsprechendem Widerrufsvorbehalt. Im Hinblick auf die Sachkunde gelten Übergangsfristen, in denen die bisherigen Kutschenfahrerinnen und Kutschenfahrer sich die Sachkunde bei den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter anerkennen lassen können. Die Regelungen wurden mit den betroffenen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern abgestimmt und orientieren sich an der Erlasslage anderer Länder und Mitgliedstaaten.“ Die Erlasse wurden Ende April 2021 von der Landesdirektion Sachsen (LDS) an die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter versendet.

Sowohl der Landesverband Pferdesport Sachsen e.V. als auch der Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. sowie die Fachbehörde für Pferdezucht und Pferdehaltung beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und die Sächsische Gestütsverwaltung (SGV) haben mit Erstaunen und einiger Empörung Kenntnis von den jüngsten Erlassen genommen. Trotz, dass wir allein innerhalb unserer Verbände mit mehr als 15.000 Mitgliedern über hervorragenden Fachverstand hinsichtlich Pferdehaltung und -umgang sowie Nutzung verfügen, wurde keine der vorgenannten Institutionen weder darüber informiert, dass diese Erlasse in Vorbereitung standen, noch wurden sie in die Erarbeitung integriert.

Wir arbeiten täglich mit Pferden, sie sind unsere Partner, Freunde, sichern vielen Familien ihr Einkommen und haben eine ungeheuer große soziale Komponente. Wir praktizieren täglichen Tierschutz und haben großes Interesse daran, dass es unseren Tieren gut geht. Das vermeintliche Ziel der Erlasse, Tier zu schützen, unterstützen wir uneingeschränkt. Allerdings ist die Art und Weise des Zustandekommens des Erlasses und auch dessen Inhalt für uns sehr befremdlich. So wurden beispielsweise das maximale Zuggewicht festgeschrieben oder nicht nachvollziehbare Temperaturobergrenzen festgelegt. Das und noch weitere Punkte bedürfen unbedingten Anpassungen.

Nachdem der Kontakt mit dem SMS eher ernüchternd war, haben sich der Landesverband Pferdesport Sachsen e.V. und der Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. in einem Anschreiben an den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretzschmer gewandt und Unterstützung in Bezug auf die Rücknahmen der Erlasse gebeten. Dieses Schreiben wurde dem SMS zur Kenntnis ebenfalls zugestellt.

Aktuell sind wir dabei eine Stellungnahme mit weiteren fachlichen Ausführungen zu den beiden Erlassen zusammenzustellen, deren Fertigstellung bis spätestens Ende Mai 2021 geplant ist. Bis dahin hoffen wir auf eine Reaktion des SMS um eine erneute Diskussion der Erlasse anzugehen.